Kurzfassung
Was gilt heute für den Fingerklemmschutz?
Die zentrale Unfallverhütungsvorschrift ist die DGUV Vorschrift 82 „Kindertageseinrichtungen“. § 13 verlangt unter anderem, dass Kinder durch aufschlagende Türflügel nicht gefährdet werden und dass Scherstellen an Nebenschließkanten von Türen zu vermeiden sind. Welche Fassung für eine konkrete Einrichtung verbindlich gilt, richtet sich nach dem zuständigen Unfallversicherungsträger.
Die DGUV Regel 102-602 „Branche Kindertageseinrichtung“ konkretisiert die Umsetzung: An Nebenschließkanten dürfen keine Quetsch- oder Scherstellen vorhanden sein. Als geeignete Lösungen nennt die DGUV beispielsweise entsprechende Türkonstruktionen, Schutzprofile oder Schutzrollos. Für WC-Kabinentüren heißt es ausdrücklich, dass Klemmschutz an beiden Schließkanten erforderlich ist.
Für ESTEX-Kindergartenanlagen besonders relevant: Die Anforderung betrifft nicht nur normale Raumtüren. Die DGUV-Branchenregel nennt WC-Kabinentüren ausdrücklich. Damit ist der Fingerklemmschutz ein eigener Planungs- und Ausstattungsaspekt bei Kindergarten- und Kita-WC-Kabinen.
U3-Bereich
Zusätzliche Hinweise für Kinder unter drei Jahren
Die DGUV Information 202-093 „Die Jüngsten in Kindertageseinrichtungen sicher bilden und betreuen“ ergänzt die verbindlichen Schutzziele um konkrete Präventionsempfehlungen für U3-Bereiche. Dort wird darauf hingewiesen, dass Quetsch- und Scherstellen an Nebenschließkanten von Türen einen Unfallschwerpunkt darstellen.
- Öffnungsspalten sollen bei Türen und vergleichbaren beweglichen Einrichtungsgegenständen in keiner Stellung zwischen 4 mm und 25 mm liegen.
- Im Bestand können Klemmschutzeinrichtungen an Nebenschließkanten bis zu einer Höhe von mindestens 1,80 m nach DIN EN 16654:2018-04 oder entsprechende Türkonstruktionen eingesetzt werden.
- Als weitere in der DGUV Information genannte Lösungen kommen ein Öffnungsspalt von weniger als 4 mm oder die sichere Arretierung einer geöffneten Tür in Betracht.
- Für Neubauten empfiehlt die DGUV konstruktiv ausgebildete Türzargen, bei denen keine zusätzliche Klemmschutzsicherung notwendig ist.
Diese Detailhinweise stammen aus einer DGUV Information und sind daher als Präventionsempfehlungen zur Umsetzung des Schutzziels einzuordnen; sie ersetzen nicht die Prüfung der konkret anzuwendenden Vorschriften und der jeweiligen Einbausituation.
Norm
DIN EN 16654:2018-04
Die DIN EN 16654:2018-04 trägt den Titel „Kinderschutzprodukte – Vom Verbraucher anzubringende Fingerschutzvorrichtungen für Türen – Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren“. DIN Media führt diese Ausgabe aktuell als aktuelle Norm.
Die Norm beschreibt Anforderungen und Prüfverfahren für nachrüstbare Fingerschutzprodukte. Sie wird in der DGUV Information 202-093 ausdrücklich als Bezug für Klemmschutzeinrichtungen an Nebenschließkanten genannt. Eine DIN-Norm ist jedoch nicht automatisch mit einer gesetzlichen Vorschrift gleichzusetzen; ihre Bedeutung ergibt sich im konkreten Fall unter anderem aus Verweisen im Regelwerk, Ausschreibungen, Verträgen oder dem allgemein anerkannten Stand der Technik.
Planungspraxis
Fingerklemmschutz früh in die Kabinenplanung einbeziehen
Praxis-Hinweis: Bei Kindergarten-WC-Anlagen sollte der Klemmschutz nicht erst nachträglich als Zubehör betrachtet werden. Türband, Türanschlag, Plattengeometrie und Klemmschutzlösung müssen konstruktiv zusammenpassen. Das gilt insbesondere für niedrigere, kindgerechte WC-Kabinentüren.
Zusätzlich zum Fingerklemmschutz ist nach DGUV Vorschrift 82 auch zu berücksichtigen, dass Kinder durch aufschlagende Türflügel nicht gefährdet werden. Die konkrete Lösung hängt deshalb immer von Türgeometrie, Öffnungsrichtung, Verkehrsfläche und Einbausituation ab.
Quellen
Offizielle Grundlagen
Stand der Recherche: 22.09.2026. Für ein konkretes Bauvorhaben sind die jeweils aktuelle Fassung und die Vorgaben des zuständigen Unfallversicherungsträgers maßgeblich.